Auch wenn Ihr Euch getrennt habt.
Wenn eine Beziehung endet, sollte wenigstens der Verkauf klar, ruhig und gerecht ablaufen.
Stellt Euch vor:
Genau dabei unterstützen wir Euch.
Eine Trennung ist nicht nur emotional.
Sie bringt Entscheidungen mit sich, die langfristig wirken.
Vielleicht erkennt Ihr Euch hier wieder:
In genau solchen Situationen ist ein klarer,
neutraler Ausgangspunkt entscheidend.
Erinnerungen und Emotionen sind verständlich helfen aber nicht, einen marktgerechten Preis festzulegen.
Wenn niemand den Markt vertritt, fühlt sich jede Lösung für eine Seite unfair an.
Unsicherheit führt dazu, dass nichts entschieden wird – und das verlängert den Stress für beide Seiten.
👉 Was fehlt, ist eine sachliche Grundlage,
auf der Ihr gemeinsam abschliessen könnt.
Gemeinsam ermitteln wir den bestmöglichen Verkaufspreis Deiner Immobilie, der sich nach der aktuellen Marktsituation richtet.
Professionelle Vermarktung online & offline. Wir nutzen alle Werkzeuge, um bestmögliche Ergebnisse zu erzielen.
Wir prüfen Kaufinteressenten auf Bonität und führen sämtliche Besichtigungen mit ihnen durch.
Dank unserer Expertise im Verkauf sind wir in der Lage, den bestmöglichen Verkaufspreis für Dich zu verhandeln.
Wir erstellen den Kaufvertrag und begleiten Dich zum Notar, um den Verkauf unter Dach und Fach zu bringen.
Bei einer Scheidung wird das gemeinsame Vermögen nach den Regeln des jeweiligen Güterstands aufgeteilt – dazu gehört auch die Immobilie.
Da Immobilien oft den grössten Vermögenswert darstellen, ist ihre Regelung ein zentraler Punkt jeder Trennung.
Entscheidend sind Güterstand und Eigentumsform (z. B. Alleineigentum oder Miteigentum). In der Schweiz unterscheidet man insbesondere Errungenschaftsbeteiligung, Gütertrennung und Gütergemeinschaft – sie bestimmen, welche Ansprüche die Ehepartner haben.
Es gibt in der Regel drei Möglichkeiten:
– Übernahme durch einen Partner mit Auszahlung des Anteils an den anderen.
– Gemeinsames Behalten mit klar geregelten Kosten und Verpflichtungen.
– Verkauf an Dritte, wobei der Erlös entsprechend aufgeteilt wird.
Der Verkauf ist häufig die einfachste Lösung, wenn sich die Partner nicht einigen oder die Finanzierung allein nicht tragbar ist.
Bei der in der Schweiz üblichen Errungenschaftsbeteiligung wird Vermögen, das während der Ehe entstanden ist, grundsätzlich geteilt. Dazu zählen auch gemeinsam erworbene Immobilien, deren Verkehrswert ermittelt und zwischen den Parteien ausgeglichen wird. Hat ein Partner die Immobilie bereits vor der Ehe besessen oder geerbt, kann sie als Eigengut gelten und fällt nicht in die Teilung.
Beim Verkauf müssen sich beide Parteien abstimmen, da Verpflichtungen und Entscheidungen weiterhin gemeinsam getroffen werden müssen.
Auch bestehende Hypotheken bleiben zunächst gemeinsame Verantwortung, unabhängig davon, wer im Haus bleibt. Eine klare, einheitliche Kommunikation gegenüber Käufern und professionelle Begleitung helfen, Konflikte zu vermeiden und den Verkaufsprozess zu beschleunigen.
Eine Trennung ist bereits ein Einschnitt.
Der Immobilienverkauf muss keiner mehr sein.