Eine geerbte Immobilie ist mehr als ein Vermögenswert.
Sie ist verbunden mit Erinnerungen, Verantwortung und oft mit der Frage, wie man als Erbengemeinschaft gemeinsam die richtigen Entscheidungen trifft.
Gerade in dieser Phase soll nichts überstürzt werden.
Und doch braucht es Klarheit, damit aus einem offenen Nachlass eine geregelte Lösung werden kann.
Genau dabei unterstützen wir Euch.
Wer eine Immobilie erbt, steht meist vor einer Situation, die neu und ungewohnt ist.
Dabei gibt es typische Konstellationen:
In genau solchen Situationen ist ein klarer,
neutraler Ausgangspunkt entscheidend.
Eine geerbte Immobilie ist selten nur ein Objekt. Eine neutrale Bewertung hilft, diese Ebenen zu trennen. Sie schafft Raum für sachliche Orientierung – ohne die persönliche Bedeutung der Immobilie in Frage zu stellen.
Wenn niemand den Markt vertritt, fühlt sich jede Lösung für eine Seite unfair an.
Unsicherheit führt dazu, dass nichts entschieden wird – und das verlängert den Stress für alle Seiten.
👉 Was fehlt, ist eine sachliche Grundlage,
auf der Ihr gemeinsam abschliessen könnt.
Gemeinsam ermitteln wir den bestmöglichen Verkaufspreis Deiner Immobilie, der sich nach der aktuellen Marktsituation richtet.
Professionelle Vermarktung online & offline. Wir nutzen alle Werkzeuge, um bestmögliche Ergebnisse zu erzielen.
Wir prüfen Kaufinteressenten auf Bonität und führen sämtliche Besichtigungen mit ihnen durch.
Dank unserer Expertise im Verkauf sind wir in der Lage, den bestmöglichen Verkaufspreis für Dich zu verhandeln.
Wir erstellen den Kaufvertrag und begleiten Dich zum Notar, um den Verkauf unter Dach und Fach zu bringen.
Mit dem Tod des Eigentümers geht die Immobilie automatisch auf die Erbengemeinschaft über. Das bedeutet: Alle Erben werden gemeinsam Eigentümer, bis eine einvernehmliche Lösung gefunden wird. In dieser Phase kann niemand allein über Verkauf, Vermietung oder Umbau entscheiden – sämtliche Beschlüsse müssen gemeinsam erfolgen.
Es gibt grundsätzlich drei Möglichkeiten:
– Übernahme durch einen Erben (mit Auszahlung der anderen Erben).
– Gemeinsames Behalten und z. B. Vermieten.
– Verkauf der Immobilie und Aufteilung des Erlöses.
In der Praxis wird häufig verkauft, weil eine gemeinsame Verwaltung langfristig schwierig ist oder nicht alle Erben die finanziellen Mittel für eine Übernahme haben.
Entscheidend ist der aktuelle Verkehrswert der Immobilie zum Zeitpunkt der Erbteilung.
Dieser wird üblicherweise durch eine professionelle Bewertung ermittelt:
– Übernimmt ein Erbe das Objekt, muss er die anderen entsprechend ihres Erbanteils auszahlen.
– Beim Verkauf wird der Nettoerlös gemäss gesetzlicher Erbquote oder Testament verteilt.
Eine Erbengemeinschaft ist eine Zwangsgemeinschaft auf Zeit: Alle Erben besitzen die Immobilie gemeinsam – unabhängig davon, ob sie sich einig sind oder nicht.
Typische Herausforderungen:
– Unterschiedliche Interessen (verkaufen vs. behalten).
– Finanzielle Belastungen wie Hypothek, Unterhalt oder Steuern.
– Blockierte Entscheidungen, weil Einstimmigkeit erforderlich ist.
Deshalb wird häufig eine rasche Lösung angestrebt, um Konflikte und laufende Kosten zu vermeiden.
Bis zur endgültigen Teilung tragen die Erben die Verantwortung gemeinsam. Dazu gehören:
– Hypotheken und Schuldzinsen.
– Unterhalts- und Nebenkosten.
– Versicherungen und Steuern.
– Werterhalt der Immobilie.
Diese Kosten laufen weiter – auch wenn die Immobilie leer steht. Ein schneller Entscheid über Verkauf oder Übernahme verhindert unnötige finanzielle Belastungen.
Eine Erbschaft bringt bereits viele Veränderungen mit sich.
Der Umgang mit der Immobilie muss keine zusätzliche Belastung sein.